Es werden seit dem 12.06.2020 keine Bewerbungen - egal in welcher Form diese uns erreichen - mehr entgegengenommen. Eine Antwort hierauf erfolgt ebenfalls nicht.
Telefonisch erreichen Sie uns am Dienstag und am Donnerstag in der Zeit von 11:00 bis 18:00; hier kann dann auch ein Termin für einen Besuch unserer Geschäftsstelle an einem Dienstag zwischen 15:00 und 18:00 vereinbart werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie unter Verschiedenes.
Kontaktdaten
Tempelhofer Damm 125
12099 Berlin
Telefon: | 030 751 89 40 |
Fax: | 030 752 99 61 |
Mail: | Kontakt |
Sofern Sie bereits von uns eine Registriernummer erhalten haben, informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum Erhalt eines Kleingartens unter dem Button Pacht Voraussetzungen und beachten Sie den wichtigen Hinweis weiter unten.
Mit einem Klick auf den Button Verfahrensweise erhalten Sie Informationen, wie Sie zweckmässigerweise die unter dem Button "Freie Kleingärten" aufgeführten Kleingärten besichtigen können. Und mit einem Klick auf den Button "Verschiedenes" erfahren Sie die Öffnungs- und Schließzeiten der Geschäftsstelle.
Die von Ihnen in der Bewerbung gemachten personenbezogenen Angaben (Name-Anschrift-Telefonnummer) werden von uns gespeichert und ausschließlich dazu verwendet, Ihnen einen Kleingarten nachzuweisen; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit dem Absenden der Bewerbung erklären Sie sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Wichtiger Hinweis:
Kleingartenpachtverträge werden auf eine unbefristete Dauer geschlossen. Auch wenn die Fläche eines Kleingartens oder einer Kleingartenanlage ganz oder teilweise für eine andere Nutzung vorgesehen ist, werden die davon betroffenen Kleingärten solange von uns erneut verpachtet, bis uns diese Fläche unter Beachtung der Bestimmungen des Bundeskleingartengesetzes gekündigt wurde. Ausdrücklich heißt es im derzeit in der Diskussion befindlichen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin 2030: "Auch mit Ablauf der bisherigen sogenannten Schutzfrist 2020 enden die Kleingartenpachtverträge nicht automatisch, sondern können nur unter Einhaltung der Kündigungsvoraussetzungen des Bundeskleingartengesetzes beendet werden."
Bitte schauen Sie bald einmal wieder herein.