Wir sind der im Bundeskleingartengesetz vorgesehene “Zwischenpächter“ von Kleingartenflächen im ehemaligen Verwaltungsbezirk Berlin-Tempelhof und für die Führung der Bewerberliste sowie für die Verpachtung von Kleingärten in den Ortsteilen Tempelhof, Mariendorf, Marienfelde und Lichtenrade zuständig.  Ausdrücklich machen wir darauf aufmerksam, dass wir kein Bestandteil des “Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg“ sind, sondern ein eigenständiger Verein. 

Bei der Übernahme eines Kleingartens und gleichzeitiger Aufnahme in unseren Verein ist ab 01.01.2024 ein Aufnahmebeitrag in Höhe von 400,00 € zu zahlen.

Leider steht uns nur sehr selten neu erschlossenes Kleingartengelände zur Verfügung. Sie müssen also davon ausgehen, dass wir Ihnen einen bereits bewirtschafteten Kleingarten nachweisen werden, der an uns zurückgegeben wurde. Hierbei wurde anlässlich der Beendigung des Vertrages der Kleingarten durch unsere Abschätzkommission nach im Land Berlin einheitlichen Richtlinien bewertet. Die festgesetzte Entschädigung schwankt dann zwischen 3.000,00 € und 10.000,00 €, in seltenen Fällen auch darüber. Im Geschäftsjahr 2023 betrug die durchschnittliche Entschädigung ca. 6.000,00 €. Zu dieser Entschädigung können im jeweiligen Kleingärtnerverein unter Umständen noch anteilige Kosten für einen Stromanschluss, Gemeinschaftsbrunnen o. ä. hinzukommen; nähere Auskünfte hierzu erhalten Sie anlässlich der Besichtigung vom Vorstand des örtlichen Kleingärtnervereins. Den Termin hierfür erhalten Sie von uns schriftlich unter Angabe der Kleingartenanlage und des Treffpunktes. Eine Verpflichtung zur Übernahme von Inventar, Gerätschaften usw. besteht nicht. Dies sollten Sie beachten, wenn Sie uns in Ihrer Bewerbung angeben, bis zu welcher Höhe die Entschädigung betragen darf.

Zur Besichtigung eines Kleingartens werden von uns unter Berücksichtigung der bisherigen Wartezeit und der aktuellen Angaben in der Bewerbung gleichzeitig mehrere Bewerber ausgewählt und per Briefpost angeschrieben. Der Vorstand des betreffenden Kleingärtnervereins bekommt vorher eine Liste der benachrichtigten Bewerber übersandt. Unter Beachtung der bisherigen Wartezeit der Bewerber und Ihrer Angabe zur Entschädigungshöhe auf dieser Liste schlägt uns dann der Vorstand einen der Bewerber als unseren künftigen Unterpächter in dieser Kleingartenanlage vor. Hierbei haben anderwärts verdrängte Kleingärtner Vorrang vor den übrigen Bewerbern, selbst wenn diese schon länger warten. Auch Bewerber mit besonderen sozialen Voraussetzungen (zum Beispiel ältere Bewerber, kinderreiche Familien, usw.) können bevorzugt berücksichtigt werden. Sollten Sie nicht berücksichtigt worden sein, ist es zwingend erforderlich, dass Sie uns den unteren Abschnitt des grünen Schreibens ausgefüllt und unterschrieben unverzüglich zusenden.

Der Unterpachtvertrag, zu dem auch immer speziell diesen Kleingarten betreffende Anlagen gehören, wird dann von uns grundsätzlich mit diesem Bewerber geschlossen. Verhandlungen über die inhaltliche Ausgestaltung des abzuschließenden Vertrages einschließlich sämtlicher Anlagen sowie deren Änderungen können nur von uns vorgenommen werden und erfolgen ausschließlich schriftlich. In diesem Zusammenhang machen wir darauf aufmerksam, dass das Wohnen im Kleingarten unzulässig ist und dass der Unterpachtvertrag nur mit einer Person bzw. einem Ehepaar oder den Personen einer behördlich eingetragenen Lebenspartnerschaft geschlossen wird.

Die jährlichen Kosten – Pacht, öffentliche Lasten, Mitgliedsbeiträge, Wasser, Energie, Versicherung, usw. – für einen Kleingarten werden auch von der Größe des Kleingartens beeinflusst und betragen zwischen 250 und 450 € pro Jahr.

Eine weitere Kleingartenorganisation in Berlin ist die "Bahn Landwirtschaft"; bitte holen Sie dort ggf. selbst Auskünfte ein.