Wir freuen uns, dass Sie den Weg auf unsere überarbeitete Internet Präsenz gefunden haben:
Bitte beachten Sie: Die Größe unserer Büroräume lässt es unter Beachtung der Covid-19 Vorgaben leider nicht zu, unangemeldete Besucher zu empfangen. Bitte wenden Sie sich daher erforderlichenfalls per Briefpost, per E-Mail über das Kontaktformular oder per Fax an uns. Telefonisch erreichen Sie uns am Dienstag und am Donnerstag in der Zeit von 11:00 bis 18:00; hier kann dann auch ein Termin für einen Besuch unserer Geschäftsstelle vereinbart werden.
Aktuelle Informationen erhalten Sie jederzeit unter www.freie-kleingaerten-in-berlin.de, dort unter "Verschiedenes".
Hier unsere Kontaktdaten.
Anschrift: Tempelhofer Damm 125 12099 Berlin
Fax: 030 752 99 61
Telefon: 030 751 89 40
Es werden seit dem 12.06.2020 keine Bewerbungen - egal in welcher Form diese uns erreichen - mehr entgegengenommen. Eine Antwort hierauf erfolgt ebenfalls nicht.
Sofern Sie bereits von uns eine Registriernummer erhalten haben, informieren Sie sich über die Möglichkeiten zum Erhalt eines Kleingartens unter dem Button "Pacht Voraussetzungen" und beachten Sie den wichtigen Hinweis weiter unten.
Mit einem Klick auf den Button "Verfahrensweise" erhalten Sie Informationen, wie Sie zweckmässigerweise die unter dem Button "Freie Kleingärten" aufgeführten Kleingärten besichtigen können. Und mit einem Klick auf den Button "Verschiedenes" erfahren Sie die Öffnungs- und Schließzeiten der Geschäftsstelle.
Die von Ihnen in der Bewerbung gemachten personenbezogenen Angaben (Name-Anschrift-Telefonnummer) werden von uns gespeichert und ausschließlich dazu verwendet, Ihnen einen Kleingarten nachzuweisen; eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Mit dem Absenden der Bewerbung erklären Sie sich mit dieser Verfahrensweise einverstanden.
Wichtiger Hinweis: Kleingartenpachtverträge werden auf eine unbefristete Dauer geschlossen. Auch wenn die Fläche eines Kleingartens oder einer Kleingartenanlage ganz oder teilweise für eine andere Nutzung vorgesehen ist, werden die davon betroffenen Kleingärten solange von uns erneut verpachtet, bis uns diese Fläche unter Beachtung der Bestimmungen des Bundes-kleingartengesetzes gekündigt wurde. Ausdrücklich heißt es im derzeit in der Diskussion befindlichen Entwurf des Kleingartenentwicklungsplanes Berlin 2030: "Auch mit Ablauf der bisherigen sogenannten Schutzfrist 2020 enden die Kleingartenpachtverträge nicht automatisch, sondern können nur unter Einhaltung der Kündigungsvoraussetzungen des Bundes-kleingartengesetzes beendet werden."
Bitte schauen Sie bald einmal wieder herein.
Wir aktualisieren je nach Angebot unsere Internet Seiten!.
052021
Bitte beachten Sie:
Die Einwurfklappen zu den Restmüllbehältern werden im Jahr 2021 in der 13. Kalenderwoche (29.03. bis 04.04.2021) geöffnet; die erste Entleerung durch die BSR erfolgt dann in der 14. Kalenderwoche (05.04. bis 11.04.2021) an den üblichen Abholtagen. Um zu verhindern, dass in der Zeit bis zum nächsten Frühjahr Restmüll in den Behältern verbleibt, werden die Einwurfklappen am 02./03.10.2021 wieder verschlossen. Danach erfolgt dann für das Jahr 2021 die letzte Entleerung und zwar in der 40. Kalenderwoche (04.10. bis 10.10.2021).
Stand 05.03.2021